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   OLG Hamm, 12.03.2009 - I-21 U 60/08   

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https://dejure.org/2009,4904
OLG Hamm, 12.03.2009 - I-21 U 60/08 (https://dejure.org/2009,4904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2009 - I-21 U 60/08 (https://dejure.org/2009,4904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2009 - I-21 U 60/08 (https://dejure.org/2009,4904)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VOB/B § 1 Nr. 4; ; VOB/B § ... 2 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1 S. 2; ; VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 2 S. 1; ; VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 4; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 287; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 631; ; BGB § 632

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 6
    Voraussetzungen eines Mehrvergütungsanspruchs bei Pauschalpreisvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtragsforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausdehnung des § 2 Nr. 6 VOB/B auf nicht erforderliche, aber nützliche Zusatzleistungen? (IBR 2010, 14)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zusatzleistungen beim Pauschalvertrag: Neuer Preis nur aus dem vertraglichen Preisgefüge! (IBR 2009, 633)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 21 U 60/08
    Der Grund hierfür liegt darin, dass die Erhebung der Prüfbarkeit zur Fälligkeitsvoraussetzung der Beschleunigung der Abrechnung dient, die verspätete Erhebung des Einwands diesem Zweck aber zuwiderlaufen würde (BGH, BauR 2004, 1937; BGH IBR 2006, 128; BGH, NZBau 2006, 179; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3.Aufl., 2008, 5.Teil Rn.150).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 21 U 60/08
    Bei richtiger - nämlich das Ankündigungserfordernis einschränkender - Auslegung hält § 2 Nr. 6 VOB/B einer Inhaltskontrolle aber stand (BGH, BauR 1996, 542; BGH, BauR 2002, 312).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 21 U 60/08
    Der Grund hierfür liegt darin, dass die Erhebung der Prüfbarkeit zur Fälligkeitsvoraussetzung der Beschleunigung der Abrechnung dient, die verspätete Erhebung des Einwands diesem Zweck aber zuwiderlaufen würde (BGH, BauR 2004, 1937; BGH IBR 2006, 128; BGH, NZBau 2006, 179; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3.Aufl., 2008, 5.Teil Rn.150).
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 316/03

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Rechnung nach Ablauf der Prüfungsfrist;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 21 U 60/08
    Der Grund hierfür liegt darin, dass die Erhebung der Prüfbarkeit zur Fälligkeitsvoraussetzung der Beschleunigung der Abrechnung dient, die verspätete Erhebung des Einwands diesem Zweck aber zuwiderlaufen würde (BGH, BauR 2004, 1937; BGH IBR 2006, 128; BGH, NZBau 2006, 179; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3.Aufl., 2008, 5.Teil Rn.150).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 111/00

    Darlegungs- und Beweislast des Auftraggebers bei Vergütung von Mehrleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 21 U 60/08
    Bei richtiger - nämlich das Ankündigungserfordernis einschränkender - Auslegung hält § 2 Nr. 6 VOB/B einer Inhaltskontrolle aber stand (BGH, BauR 1996, 542; BGH, BauR 2002, 312).
  • OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 190/10

    Mehrvergütungsansprüche aus einem Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber

    Im Besonderen lässt sich dem Klagevortrag im Ausgangspunkt ein hinreichender Bezug zur Angebotskalkulation und deren Weiterentwicklung zur Nachtragskalkulation nachvollziehbar entnehmen (vgl. allg. OLG Hamm IBR 2009, 633; Kleine-Möller/Merl a.a.O.); es handelt sich - wie bereits gezeigt (sub 1. a.) - nicht lediglich um das Verlangen einer Erhöhung einzelner Elemente der Preisgrundlagen (vgl. allg. BGHZ 182, 158 Tz. 61).

    Die vorliegende Fallgestaltung kann insbesondere auch nicht mit der Verweigerung der Vorlage der Urkalkulation (vgl. dazu OLG Hamm IBR 2009, 633 Tz. 38 ff. [...]; Kapellmann a.a.O. Rn. 228) oder deren bewusstem Nichtvorhandensein gleichgesetzt werden.

  • LG Verden, 24.09.2019 - 7 O 351/18

    Ausführung einer Zusatzleistung ist nur dem Grunde nach anzukündigen!

    Alle anderen zusätzlichen Leistungen, also etwa bloß nützlichen Leistungen (OLG Hamm IBR 2010, 14), muss der Auftragnehmer nur erbringen, wenn er sich selbst damit einverstanden erklärt, wozu er allerdings im Einzelfall durch das Kooperationsgebot der am Bau Beteiligten verpflichtet sein kann.
  • OLG Koblenz, 30.08.2012 - 1 U 421/10

    Auftraggeber reduziert Leistungsumfang: Auftragnehmer kann Preisanpassung

    Im Besonderen lässt sich dem Klagevortrag im Ausgangspunkt ein hinreichender Bezug zur Angebotskalkulation und deren Weiterentwicklung zur Nachtragskalkulation nachvollziehbar entnehmen (vgl. allgemein OLG Hamm, IBR 2009, 633); es handelt sich nicht lediglich um das Verlangen einer Erhöhung einzelner Elemente der Preisgrundlage, sondern um eine Neukalkulation der Preise (vgl. allgemein BGHZ 182, 158).
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